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Seniorengruppe mit Pflegekraft in einer Wohngemeinschaft am Essenstisch

Wohngemeinschaft

In Oberasbach haben wir eine betreute Wohngemeinschaft für alte und desorientierte Menschen, für Menschen mit Demenz.

Hier kümmern wir uns rund um die Uhr mit Herzlichkeit und Kompetenz um Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Wir begleiten die Hilfebedürftigen in allen Bereichen ihres Alltags.

Jeder Betroffene begeht seinen Weg auf eine einzigartige Weise. Die Alltagskompetenz ist bei jedem Menschen unterschiedlich eingeschränkt. Damit jeder Bewohner individuell gefördert und betreut werden kann, ist es uns wichtig, die Einzigartigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen und ihm in seinen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die kleinen Gruppen sind nach den individuellen Bedürfnissen und einzelnen Fähigkeiten der Bewohner zusammengesetzt, damit wir der Individualität der Erkrankung und des jeweiligen Menschen optimal begegnen können.

Aktives Mitwirken der Bewohner

Die Bewohner, Angehörigen und Betreuer werden dazu eingeladen, sich an der Gestaltung des Tages partnerschaftlich zu beteiligen – auch in Bezug auf die Speisenversorgung und das kulturelle Angebot. Unsere Bewohner erledigen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten – im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Bereitschaft, um zu jedem Zeitpunkt möglichst viel Selbständigkeit zu erhalten.

Sensible Eingewöhnung

Der Einzug eines Bewohners in die Wohngemeinschaft ist für diesen mit einer Vielzahl von Veränderungen verbunden. Das Verlassen der gewohnten Umgebung und die sich verändernden Kontakte können zu Verunsicherung führen und Angst machen. Mit einer Extraportion Einfühlungsvermögen und Umsichtigkeit begleiten wir die Eingewöhnungsphase jedes neuen Mitbewohners.

Vollverpflegung

Die Speisen- und Getränkezubereitung erfolgt direkt in der Küche der Wohngemeinschaft. Wir sorgen für ein altersgerechtes, abwechslungsreiches und vielseitiges Angebot. Bei Bedarf bereiten wir Schonkost und ärztlich verordnete Diäten zu.

Privatsphäre im Bewohnerzimmer

Selbstverständlich kann sich bei uns jeder in sein eigenes Reich zurückziehen, wann immer ihm danach ist.

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Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung und Leistungen für die Pflege im gewohnten Umfeld

Es gibt einige Möglichkeiten, als Angehörige:r bei der Pflege in der vertrauter Umgebung Unterstützung zu erhalten. Im Folgenden sind die finanziellen Unterstützungen der Pflegeversicherungen und sozialen Hilfsangebote aufgelistet, die Sie nutzen können. Sie sollen dabei helfen, Ihnen den Alltag als Pflegende:r zu erleichtern und Ihr Berufsleben mit der Pflege vereinbaren zu können.

Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld
Der/die Pflegebedürftige hat ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Damit wir ihm/ihr die freie Wahl gelassen von Angehörigen gepflegt zu werden, anstelle eines Pflegediensts. Das Geld wird von der Pflegeversicherung gezahlt und meist als Entlohnung an pflegende Angehörige weitergegeben. Die Betragshöhe des Pflegegelds ist dabei abhängig vom Pflegegrad.

Entlastungsbetrag
Personen, die Angehörige mit einem Pflegegrad 1-5 pflegen, können 125€ monatlich oder 1500€ im Jahr erhalten. Der Entlastungsbetrag kann auch genutzt werden, um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel, wie Gehhilfen, Lagerungshilfen, Pflegebetten oder ein Hausnotrufsystem werden von der Pflegeversicherung übernommen. Die Krankenkasse bezahlt Hilfsmittel, wie Handdesinfektionsmittel, Inkontinenzmaterialien oder Handschuhe.

Soziale Absicherung der Pflegeperson
Beiträge von einigen Sozialversicherungen, wie der Rentenversicherung, werden für pflegende Angehörige von der Pflegeversicherung übernommen.

Zuschüsse zur Wohnungsumfeldverbesserung
Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem häuslichen Umfeld gepflegt wird, ist meist ein Umbau notwendig, der die Wohnung barrierefrei macht. Zum Beispiel werden Türschwellen fließend gestaltet, um diese mit dem Rollator leicht überwinden zu können oder Badewanneneinstiegshilfen angebracht. Die Pflegekasse erstattet bis zu 4.000€ der Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Unterstützende Pflegeleistungen

Pflegedienste
Darunter zählen:

  • Tagespflege und Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege,
  • Einzelpflegekräfte: Das ist eine Pflegekraft (z.B. ein:e Altenpfleger:in), die sich selbstständig gemacht hat.
  • Kombinationsleistungen

Wenn ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig mit dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden, werden die Kosten der genutzten Sachleistungen von dem Pflegegeld abgezogen.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Darunter versteht man Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, wie zum Beispiel die Begleitung zu Veranstaltungen oder anderen Freizeitangeboten. Die Pflegebedürftigen werden von Ehrenamtlichen betreut, die eine 40-stündigen Schulung unterlaufen sind und pflegefachlich angeleitet wurden. Pflegeleistungen werden während der Betreuung nicht übernommen. Bei Fragen, was von der Pflegekasse übernommen wird, können Sie uns jeder Zeit kontaktieren.

Alltagshelfer
Alltagshelfer helfen bei leichten Pflegetätigkeiten, wie der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilitätsunterstützung. Außerdem leisten sie dem zu Pflegenden Gesellschaft und helfen bei hauswirtschaftlichen Aufgaben.

Hauswirtschaftliche Hilfe
Die hauswirtschaftliche Hilfe unterstützt beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung oder des Hauses und bei der Wäsche.

Essenbringdienste
Essenbringdienste liefern Mahlzeiten bis zu dreimal am Tag nach Hause – 365 Tage im Jahr.

Fahrdienste
Ein Fahrdienst kann Pflegende – auch mit Rollstuhl – zum Einkaufen, Arztbesuchen oder zu Freunden fahren. Die DRK, die Caritas oder der Arbeiter-Samariterbund stellen diese Dienste zur Verfügung. Es gibt aber auch private Dienstleister. Wir bei SPÄTSOMMER können nach Absprache Fahrten für Sie übernehmen.

Angebote für Pflegende

Kostenlose Pflegekurse

Als Pflegeperson gibt es die Möglichkeit, kostenlos Pflegekurse zu besuchen. Dort erhalten Sie Informationen und praktische Anleitungen zur Pflege, Beratung und Unterstützung und können zu anderen Pflegenden Kontakt aufbauen. Die Pflegekurse können auch als Onlinekurs absolviert werden oder auf Anfrage im eigenen Zuhause des/der Pflegebedürftige:n erfolgen.

Unterstützung, um Pflege und Beruf vereinbaren zu können:

    • Pflegezeit
      Bei allen Pflegegraden gibt es einen Anspruch auf Pflegezeit. Bis zu sechs Monate können Sie sozialversichert von der Arbeitsleistung teilweise oder vollständig freigestellt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sind von der Webseite des Bundesministeriums zu entnehmen

    • Familienpflegezeit
      Bei einer Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche ist für Ihnen eine Freistellung für bis zu 24 Monate möglich, um die Pflege von Angehörigen zu übernehmen. Dies gilt für alle Pflegegrade. Weiter Informationen gibt es dazu auf der Webseite des Bundesministeriums.

    • Pflegeunterstützungsgeld
      Pflegeunterstützungsgeld erhalten Sie für bis zu 10 Tage der Arbeitsverhinderung. Es ist eine Lohnersatzleistung. Das Geld können Sie für alle Pflegegrade des zu Pflegenden erhalten.

Voraussetzungen und Leistungen der Pflegegrade

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung

Im Voraus muss gesagt sein, dass die Themen der Pflege sehr umfangreich sind und wir empfehlen, eine Beratungsstelle oder Pflegekasse hinzuzuziehen. Auch wir bei SPÄTSOMMER können Ihnen diesen Dienst anbieten.

Allgemein hat jede:r Versicherte in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie und individuelle Pflegeberatung. Für Pflegende oder Angehörige ist diese Beratung auch wahrzunehmen.

Bei der Beratung werden Sie über Leistungsansprüche der Pflegeversicherung und weitere Angebote zur Unterstützung informiert. Außerdem können Pflegeberater:innen Sie auf den Begutachtungsbesuch zur Pflegegradeinstufung vorbereiten, Fragen dazu klären und auch während der Begutachtung helfen. Unsere Pflegeberater/Innen bei SPÄTSOMMER beraten und unterstützen Sie gern kompetent, herzlich und verbindlich.

Was bedeutet der Pflegegrad?

Der Pflegegrad bestimmt das Maß an Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person in verschiedenen Bereichen des Lebens. Bei der Pflegegradbestimmung werden der körperliche, geistige(kognitive) und psychische Zustand bewertet und mit einem Punktesystem ermittelt.

Zu den wesentlichen Bereichen zählen:

  • Mobilität
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastunge, sowie der selbständiger Umgang mit diesen.

Für was gibt es den Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist hilfreich bei der Erstellung von Leistungen. Außerdem wird er benötigt, um einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung zu bekommen. Er bestimmt über die Höhe an Pflegegeldern, die die/der Pflegebedürftige von ihrer/seiner Pflegekasse erhält und welche Pflege notwendig ist.

Auf welche Leistungen der Pflegekasse hat man mit einem Pflegegrad Anspruch?

Die folgenden Leistungen stehen Ihnen in den Pflegegraden 1 bis 5 zu.

Ansprüche bei Pflegegrad 1:
  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • Entlastungsbetrag
Ansprüche bei Pflegegrad 2 bis 5:

  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • Entlastungsbetrag
  • häusliche Pflege (Pflegesachleistung)
  • Verhinderungspflege
  • Pflegeberatung
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • stationäre Pflege (wie Langzeitbetreuung in einer Pflegeeinrichtung

Die Leistungen haben einen jeweiligen Höchstbetrag, je nach Pflegegrad.

Wie kann man eine Einstufung erhalten?

Zuallererst muss ein Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt werden, der vom Pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben wird. Die Pflegekasse ist Ihre Krankenkasse/ Krankenversicherung. Danach wird ein Begutachtungstermin mit Ihnen über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder den MEDICPROOF (für privat Versicherte) vereinbart. Nach der Begutachtung wird eine Empfehlung für eine Pflegegradeinstufung an Ihre Pflegekasse gesendet, die den Pflegegrad letztendlich festlegt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung oder unterstützen Sie während des Begutachtungstermins. 

Falls sie Widerspruch gegen die Pflegegradeinstufung erheben wollen, muss dieser innerhalb von vier Wochen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Sie haben Fragen zur finanziellen Unterstützung, zu Pflegeleistungen oder weiteren Themen?
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter der Nummer 0911 / 893 103 770 !